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Unser Recht kennt die Entmündigung nicht mehr. Menschen die Hilfe brauchen, sei es wegen körperlichen oder geistigen Behinderungen, sei es aus Altersgründen, soll die Autonomie so lange wie möglich erhalten bleiben.
Zur Hilfe können Sie sich eines Bevollmächtigten bedienen oder eines Betreuers. Dies kann grundsätzlich jede Person sein, eine Person Ihres Vertrauens, Verwandte, Freunde oder Bekannte, natürlich auch ein Rechtsanwalt.
Wichtig ist, dass Sie die Auswahl dieser Person sehr sorgsam und bedacht vornehmen. Sie müssen unbedingtes Vertrauen haben. Ob Sie sodann die Person als Bevollmächtigte einsetzen, wobei die Vollmacht individuell auf Sie zugeschnitten sein sollte oder aber die Person als Betreuer wünschen, steht sodann in Ihrer Macht. Grundsätzlich rate ich dazu, bei geringsten Zweifeln an der ausgesuchten Person eine Betreuerstellung anzustreben, da dann die Überwachung durch das Betreuungsgericht gegeben ist. Vertrauen Sie hingegen der Person blind, so kann eine Vollmacht die bessere Wahl sein, da dann keine Rechenschaftspflichten des Bevollmächtigten gegenüber dem Betreuungsgericht bestehen und er dadurch entlastet wird.
Gerne berate ich Sie und ich übernehme Betreuungen. Suchen Sie mich als Betreuer, so fragen Sie nach einem unentgeltlichen Kontaktgespräch.
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