Erben und Vererben

Erbrechtliche Beratung, Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Planung der Vermögens und Betriebsnachfolge, Testamentsvollstreckungen, sowie Testamentsgestaltungen bei internationalen Vermögen.

Vertretung der Erben gegenüber dem Erbschaftsbesitzer, anderen Miterben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten, dem Finanzamt, Testamentsvollstreckern und Verwaltern, Vertretung im Erbscheinsverfahren und bei der Teilung des Nachlasses.

Anfechtung von Testamenten und Erbscheinen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Auflagen. Einholung geriatrischer Gutachten.

 

 

Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr leben.
Nossrat Peseschkian